Wer ist das Grosse Bott?
Das Grosse Bott ist die Versammlung der Stimmberechtigten (Gemeindeversammlung). Es findet in der Regel Ende April und Ende November statt.
Wer kann am Grossen Bott teilnehmen?
Die Stimmberechtigten. Indessen ist das Grosse Bott öffentlich, so dass auch nicht gesellschaftsangehörige Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne Stimmrecht teilnehmen können.
Wer kann am Zunftfest (Ball) teilnehmen?
Die Gesellschaftsangehörigen sowie ihre Partnerinnen und Partner
Wie gehe ich vor, wenn ich den Zunftsaal, den Zunftkeller oder eine gesellschaftseigene Wohnung mieten will?
- Gesellschaftskeller und -saal
- Wohnungen und Geschäftsräume
Wo kann ich Unterlagen über die Gesellschaft beziehen?
Wenden Sie sich an das Sekretariat der Gesellschaft zu Ober-Gerwern
Wie kann ich mich bei der Gesellschaft engagieren?
- Mithilfe bei Gesellschaftsanlässen: Melden Sie sich beim Stubenmeister
- Mitglied im Vorgesetztenbott
- Gesellschaftsbeamte
- RechnungsprüferInnen
- Vormunds-, Beirats- oder Beistandschaftsmandate: Melden Sie sich beim Stubenschreiber
- Finanziell durch Spenden und Legate für das Armengut oder den Stipendienfonds:
Melden Sie sich beim Stubenschreiber
Wer kann von der Gesellschaft finanziell unterstützt werden?
- Gesellschaftsangehörige im Rahmen der Fürsorge und Vormundschaftspflege:
Wenden Sie sich an die Almosnerin
- Gesellschaftsangehörige zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung
- Kulturelle und gemeinnützige Werke und Veranstaltungen:
Wenden Sie sich an den Stubenschreiber
