Stipendien
Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern richtet Stipendien für Aus- oder Weiterbildung (in der Regel ausserhalb der obligatorischen Schulzeit bzw. der Mittel- und
Berufsschulen) aus. Gesellschaftsangehörige im Alter von 16 bis 35 Jahren können beim Obmann oder einem Mitglied des Vorgesetztenbotts jährlich vor
Ausbildungsbeginn ein schriftliches Gesuch einreichen. Diesem sind beizulegen:
- Budget
- Ausweis über Einkommens- und Vermögensverhältnisse (falls die Eltern unterstützungspflichtig sind,
derjenige der Eltern)
- 1 Foto der Gesuchstellerin/des Gesuchstellers (nur Erstgesuche)
In der Regel werden Stipendien für nicht mehr als 5 Ausbildungsjahre gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Fortbildungsbeitrag
Mit Erreichen des 16. Altersjahres wird jedes gesellschaftsangehörige Kind bzw. dessen Eltern mit einem Brief darauf hingewiesen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre der "Fortbildungsbeitrag" beim Seckelmeister der Gesellschaft auf Gesuch hin abgerufen werden kann.
Aussteuerbeitrag
Alle gesellschaftsangehörigen Frauen erhalten zu ihrer Eheschliessung auf Gesuch hin einen Aussteuerbeitrag aus dem Major Karl Edmund von Steiger-Legat. Das Gesuch muss vorgängig zur (standesamtlichen) Hochzeit beim Seckelmeister/Vorgesetztenbott eingereicht werden.
Beiträge an kulturelle oder wohltätige Projekte und Anlässe
Zudem können an verschiedenste Institutionen sowohl im kulturellen wie im wohltätigen Bereich Beiträge ausgerichtet werden.
Gesuche um finanzielle Unterstützung können beim Obmann oder einem Mitglied des Vorgesetztenbottes eingereicht werden. Sie müssen ein Budget enthalten
und einen signifikanten Bezug zu Bern aufweisen.
 
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