Sozialhilfe, Vormundschaft, Alimentenbevorschussung und -inkasso
Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist für ihre Angehörigen mit Wohnsitz im Kanton Bern die zuständige Sozial- und Vormundschaftsbehörde.
Sie ist verantwortlich für
- die gesetzliche Sozialhilfe
- Vormundschaft (Erwachsenen- und Kindesschutz
- Alimentenbevorschussung und -inkasso
Für diese Bereiche ist unsere Sozialarbeiterin (Almosnerin) zuständig, welche über das Sekretariat der Gesellschaft zu Ober-Gerwern erreicht werden kann.
Sozialhilfe
Die Sozialarbeiterin (Almosnerin) kann Menschen in finanziellen und persönlichen Schwierigkeiten und Notlagen beraten und helfen.
Anspruch auf Beratung und finanzielle Unterstützung durch die Gesellschaft zu Ober-Gerwern hat, wer sich in einer Notlage befindet. Die Ursachen für Notlagen sind vielfältig: Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Suchtprobleme, fehlendes oder zu niedriges Einkommen etc.
Die wirtschaftliche Unterstützung orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Rechte und Pflichten der Sozialhilfebezüger
Deren Rechte sind namentlich die Existenz- sicherung, die persönliche Beratung und das Beschwerderecht. Den Sozialhilfebezügern wird - gestützt auf die Schweigepflicht - absolute Diskretion gewährleistet.
Demgegenüber stehen folgende Pflichten: Aktive Mithilfe, wahrheitsgetreue Auskunft, Abtretung von bevorschussten Versicherungsleistungen, Rückerstattung von Fürsorgeleistungen und Verwandtenunterstützung.
Das gemeinsame Ziel ist es, die soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit zu sichern.
Sollten Sie in eine Notlage geraten, warten Sie nicht zu, bis sich Ihre Situation mit Schulden zuspitzt. Melden Sie sich rechtzeitig bei unserer Sozialarbeiterin (Almosnerin).
