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1. Das Gesellschaftsvermögen besteht aus dem Stubengut, dem Armengut und aus sieben Stiftunggütern: a) Das Stubengut ist das frei verwendbare Vermögen der Gesellschaft mit dem die laufenden Kosten sowie die Steuern für alle Güter bezahlt werden. |
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b) Das Armengut dient, in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Gesellschaft, ausschliesslich dem Zweck der Erbringung von Sozialhilfeleistungen (früher Fürsorgeleistungen) an Gesellschaftsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Bern.
c) Die Stiftungsgüter der Gesellschaft sind im Wesentlichen aus Zuwendungen hervorgegangen, die bis ins Ende des 19. Jahrhunderts zurückgehen und die, zusammengefasst, der Unterstützung und Ausbildung von Gesellschaftsangehörigen sowie wohltätigen und kulturellen Zwecken dienen.
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2. Das Gesellschaftsvermögen besteht aus Wertschriften und Guthaben sowie aus 14 Liegenschaften. Da die Gesellschaft als sogenannt öffentlich-rechtliche Körperschaft keine Steuern erheben darf - im Gegenteil, sie muss Steuern bezahlen - hat sie alle ihre Aufgaben allein aus dem Vermögensertrag zu finanzieren. |
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